Aktuell in der ISR

Die Zwei-Säulen-Lösung zur Reform des internationalen Steuerrechts vom Oktober 2021 (Pinkernell/Ditz, ISR 2021, 449)

Das Inclusive Framework on BEPS hat im Oktober 2021 im Rahmen einer „Two-Pillar Solution“ das zukünftige System zur Neuordnung internationaler Besteuerungsrechte auf Unternehmensgewinne konkretisiert. Im Kern sollen Überrenditen internationaler Großkonzerne mit einem Umsatz von mehr als 20 Mrd. Euro p.a. in den Marktstaaten besteuert werden dürfen. Darüber hinaus sollen GloBE-Regeln eingeführt werden, die über eine „Income Inclusion Rule“, eine „Undertaxed Payments Rule“ sowie eine „Subject to Tax Rule“ eine Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen sicherstellen sollen. Die Autoren stellen die „Two-Pillar Solution“ vom Oktober 2021 dar und unterziehen sie einer ersten kritischen Würdigung.


I. Einleitung

II. Inhalt der Zwei-Säulen-Lösung vom 8.10.2021

1. Eckpunkte der Säule 1

a) Allgemeines

b) Amount A

c) Amount B

d) Beseitigung der Doppelbesteuerung und steuerliche Rechtssicherheit

e) Moratorium für Digitalsteuern

2. Eckpunkte der Säule 2

a) Allgemeines

b) Einzelheiten der IIR und UTPR

c) STTR

3. Zeitplan und Umsetzungsschritte

III. Erste Anmerkungen aus deutscher Sicht

1. Säule 1

a) Amount A

b) Amount B

2. Säule 2

IV. Fazit



I. Einleitung

Sechs Jahre nach Abschluss des ersten Teils des BEPS-Projekts hat das bei der OECD angesiedelte Inclusive Framework on BEPS (IF) die Kernbestandteile eines international abgestimmten Konzepts zur künftigen Besteuerung multinationaler Konzerne vorgelegt. Die „Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy“ (Zwei-Säulen-Lösung) enthält nicht nur ein System zur Neuverteilung des Steuersubstrats eines kleinen Kreises hochprofitabler internationaler Großkonzerne (Säule 1). Sie beinhaltet auch eine weltweite Mindestbesteuerung, die für alle Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio. Euro gelten und den staatlichen Unterbietungswettlauf bei den Unternehmenssteuersätzen mittels einer Untergrenze von 15 % stoppen soll (Säule 2). Der nach schwierigen Verhandlungen erzielte Kompromiss baut auf der grundlegenden Einigung vom Juli 2021 auf und wird von nunmehr 136 Mitgliedern des IF getragen, die ca. 90 % der weltweiten Wirtschaftsleistung auf sich vereinen. Insbesondere Frankreich und Deutschland haben sich für die Mindestbesteuerung eingesetzt, wobei viele Impulse aus dem BMF gekommen sind. Der Durchbruch wurde maßgeblich dadurch begünstigt, dass sich die neue US-Regierung unter Präsident Biden mit voller Kraft hinter das Projekt gestellt hat und dass einige europäische Länder ihren zähen Widerstand gegen unliebsame Eingriffe in ihre Steuersouveränität aufgegeben haben. Zu nennen ist hier insbesondere Irland, das sich mit seiner Forderung nach einem Mindeststeuersatz von nicht mehr als 15 % durchgesetzt hat, obwohl viele Länder einschließlich der USA einen höheren Steuersatz angestrebt hatten. Die neuen Regeln sollen schon im Jahr 2023 in Kraft treten, wobei einige Zugeständnisse an die Schwellen- und Entwicklungsländer erforderlich waren, um Raum für typisierende Verrechnungspreisregeln und Quellensteuern zu schaffen, die den besonderen Bedürfnissen dieser kapitalimportierenden Länder entgegenkommen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der Zwei-Säulen-Lösung vorgestellt, die in der Erklärung vom 8.10.2021 enthalten sind, und einer ersten Analyse unterzogen.

II. Inhalt der Zwei-Säulen-Lösung vom 8.10.2021

1. Eckpunkte der Säule 1

a) Allgemeines


Der Zweck von Säule 1 bestand ursprünglich darin, Besteuerungslücken im Bereich bestimmter digitaler Geschäftsmodelle zu schließen. Die Beschränkung auf spezifische digitale Leistungen war aber nicht konsensfähig, da sie große Abgrenzungsschwierigkeiten verursacht und den steuerpolitischen Interessen der USA widerspricht. 7 Säule 1 ist nunmehr darauf gerichtet, (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2021 15:35
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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