BMF-Schreiben
Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich)
Mit BMF-Schreiben v. 16.11.2021 hat die Finanzverwaltung aktualisierte Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden bekannt gegeben.
BMF-Schreiben v. 16.11.2021 - IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005, DOK 2021/1188594
DBA-Frankreich
Die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden betreffen
- Anlage 1 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze),
- Anlage 2 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden frz. Grenzgebiet),
- Anlage 3 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze).
Die bisher hierzu ergangenen Weisungen wurden aufgehoben.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2021 14:56
Quelle: BMF online