BMF-Schreiben

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich)

Mit BMF-Schreiben v. 16.11.2021 hat die Finanzverwaltung aktualisierte Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden bekannt gegeben.

BMF-Schreiben v. 16.11.2021 - IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005, DOK 2021/1188594

DBA-Frankreich

Die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden betreffen

  • Anlage 1 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze),
  • Anlage 2 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden frz. Grenzgebiet),
  • Anlage 3 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze).


Die bisher hierzu ergangenen Weisungen wurden aufgehoben.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2021 14:56
Quelle: BMF online

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