Heft 9 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 9 (Erscheinungstermin: 10. September 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Zöller, Daniel / Gläser, Sven Christian, Der Veranlassungszusammenhang in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG – praxisrelevante Überlegungen im Lichte aktueller finanzgerichtlicher Rechtsprechung, ISR 2019, 313-321

Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern steht zunehmend im Fokus von Betriebsprüfungen, welche eine Anrechnung teilweise nur in begrenztem Umfang zulassen wollen. Dabei wird häufig versucht, bestimmte Verwaltungskosten, Refinanzierungsaufwand, Aufwendungen für F&E oder Teilwertabschreibungen den ausländischen Einkünften nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG zuzuordnen, um auf diese Weise den Anrechnungshöchstbetrag zu begrenzen. Zurechnungskriterium ist der “wirtschaftliche Zusammenhang“. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach inzwischen gefestigter BFH-Rspr. (vgl. BFH v. 6.4.2016 – I R 61/14, BStBl. II 2017, 48 = FR 2016, 911 = ISR 2016, 326 [Lüdicke]; v. 18.4.2018 – I R 37/16, BStBl. II 2019, 73 = ISR 2018, 430 [Schlücke] = FR 2019, 576) nach dem Veranlassungsprinzip. Der nachfolgende Beitrag untersucht auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung, wie sich eine Zuordnung von Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen zu in- oder ausländischen Einnahmen nach dem Veranlassungszusammenhang in praxisrelevanten Fallkonstellationen darstellen lässt. Der Beitrag liefert dabei auch Ansatzpunkte für eine Gegenargumentation zu der in Betriebsprüfungen teilweise vorgenommenen Zuordnung von Aufwendungen.

DBA/OECD

Oppel, Florian, Die Anwendung des Multilateralen Instruments (MLI), ISR 2019, 321-327

Die Ergebnisse des BEPS-Projekts bedürfen teilweise einer Überführung in DBA. Das Multilaterale Instrument (MLI) wurde entwickelt, um den grds. erforderlichen, langwierigen Prozess der Revision aller potentiell betroffenen DBA abzukürzen. Es soll die abkommensbezogenen BEPS-Ergebnisse “auf einen Schlag“ in die zwischen den MLI-Unterzeichnern bestehenden DBA überführen. Da das MLI zahlreichen unterschiedlichen DBA gerecht werden und zudem den politischen Interessen der beteiligten Staaten Rechnung tragen muss, ist es sehr flexibel ausgestaltet. Dies macht die Anwendung in konkreten Fall komplex. Der Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie das MLI anzuwenden ist, und stellt Besonderheiten aus deutscher Sicht inklusive der innerstaatlichen Umsetzung heraus.

Europäisches Steuerrecht

EuGH v. 13.6.2019 - C-75/18 / Micker, Lars, Progressive umsatzbasierte Sonderbesteuerung von Telekommunikationsunternehmen ist grds. unionsrechtskonform, ISR 2019, 328-329

EuGH v. 19.6.2019 - C-607/17 / Kahlenberg, Christian, Nichtberücksichtigung von sog. tatsächlich finalen Verlusten ist unionsrechtlich unverhältnismäßig, ISR 2019, 329-332

EuGH v. 19.6.2019 - C-608/17 / Schlücke, Katharina, Abzug von finalen Verlusten einer Enkelgesellschaft kann unionsrechtlich geboten sein, ISR 2019, 332-335

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Richter, Thomas, Die Bedeutung der Funktions- und Risikoanalyse im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG, ISR 2019, 336-344

Eine Funktions- und Risikoanalyse ist zentraler Bestandteil jeder Verrechnungspreisdokumentation. Erst wenn die ausgeübten Funktionen und die übernommenen Risiken einer Gesellschaft identifiziert sind, können ihre Geschäftsbeziehungen bestimmt und fremdübliche Verrechnungspreise dafür festgesetzt werden. Auch für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung ist eine solche Funktions- und Risikoanalyse daher mittelbar erforderlich, denn § 10 Abs. 3 AStG bestimmt eine Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Dies wird durch das Urteil des BFH v. 13.6.2018 nochmals ausdrücklich klargestellt. Der BFH geht allerdings noch einen Schritt weiter und weitet die Bedeutung der Funktions- und Risikoanalyse im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung aus. Auch der Substanztest im § 8 Abs. 2 AStG soll nun nämlich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Funktions- und Risikoanalyse erfolgen. Die Wechselwirkungen zwischen der Funktions- und Risikoanalyse für Zwecke des § 1 AStG und dem Substanztest nach § 8 Abs. 2 AStG und die daraus für die Praxis resultierenden Konsequenzen sind Gegenstand dieses Aufsatzes.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom