Heft 5 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 5 (Erscheinungstermin: 10. Mai 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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DBA/OECD

BFH v. 23.10.2018 - I R 74/16 / Weiss, Martin, Unbeschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz trotz Lebensmittelpunkts im Ausland, ISR 2019, 157-159

Europäisches Steuerrecht

Nürnberg, Philip, Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz nach dem Freizügigkeitsabkommen, ISR 2019, 159-165

Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, können sich aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen Probleme ergeben, welche sich auch auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten auswirken. Als Lösung dessen wurde u.a. das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossen. Im Kontext des FZA haben zwei Fragen zu nationalstaatlichen Regelungen der Wegzugsbesteuerung jüngst den EuGH beschäftigt. Unterschiedliche Verfahrensausgänge in diesen Urteilen bei zunächst ähnlich wirkenden Sachverhalten, machen hierbei eine Betrachtung erforderlich.

EuG v. 14.2.2019 - T-131/16, T-263/16 / Hoffmann, Benedikt, Beihilfecharakter von Tax Rulings im Zusammenhang mit der belgischen Steuerbefreiung für Gewinnüberschüsse (sog. excess profit exemption), ISR 2019, 165-167

EuGH v. 25.7.2018 - C-128/16 P / Eisendle, David, Eine steuerlich transparente wirtschaftliche Interessensvereinigung kann ein begünstigtes Unternehmen i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV sein, ISR 2019, 167-170

EuGH v. 26.2.2019 - C-135/17 / Müller, Stefan, Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen und Gegenbeweis, ISR 2019, 170-174

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Köhler, Stefan, Hinzurechnungsbesteuerung bei Direktinvestitionen in Drittstaatenfällen wohl bereits seit dem Jahr 2001 grundsätzlich durch die Kapitalverkehrsfreiheit gesperrt, ISR 2019, 175-182

Mit Urteil vom 26.2.2019 hat der EuGH auf Vorlagebeschluss des BFH vom 12.10.2016 drei Fragen zur Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrsfreiheit mehr oder minder klar beantwortet. Bei einem ersten Lesen mag die EuGH-Entscheidung womöglich den Eindruck erwecken, dass diese keine wesentlichen neuen Erkenntnisse enthalte. Nachstehend soll allerdings dargelegt werden, dass viele gute Gründe dafür sprechen, dass die Anwendung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung bereits seit dem Jahr 2001 nicht mehr durch die sog. Stand-still-Klausel geschützt ist, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit grundsätzlich ihre Schutzwirkung auch für Direktinvestitionen in solchen Drittstaaten entfaltet, mit denen Auskunftsabkommen bzw. entsprechende DBA bestehen. Damit wären z.B. auch die seit 2018 “niedrigbesteuerte“ USA grundsätzlich im Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit. Entscheidend hierfür ist die Frage, ob seit Ende 1993 im Grundsatz unveränderte Regelungen bzgl. der Hinzurechnungsbesteuerung durchgehend Geltung besaßen oder ob diese unterbrochen bzw. durch andere Regelungen ersetzt wurden. Von Letzterem sollte nach der hier vertretenen Auffassung auszugehen sein.

Rasch, Stephan / Mank, Katharina, Verständigungs- und Schiedsverfahren als Instrumente zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ISR 2019, 182-189

Am 9.10.2018 hat das BMF das neue “Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ verabschiedet. Dieses Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts aus dem Jahr 2006. Die Änderungen und Hinweise zur praktischen Durchführung von Verständigungsverfahren wurden bereits in Teil 1 (ISR 2019, 68 ff.) dieses Beitrags vorgestellt. Im vorliegenden Teil 2 des Beitrags setzen sich die Autoren kritisch mit den praktischen Herausforderungen auseinander, die im Zuge des Verfahrens auftreten, zeigen Grenzen der Verständigungsverfahren aufgrund der Vielzahl von Fällen und erörtern Alternativen.

Surmann, Markus, Ermäßigter Steuersatz für “Foreign Derived Intangible Income“ (FDII) – Führt die US-Version einer Patentbox zu einer Anwendung von § 4j EStG?, ISR 2019, 190-195

Am 1.1.2018 trat in den USA der sog. Tax Cuts And Jobs Act in Kraft, nur zehn Tage nach dessen Unterzeichnung durch Präsident Trump. Neben den vordergründig wahrgenommenen Themen, wie der Absenkung des Körperschaftssteuersatzes auf 21 % und dem seit langem geforderten Wechsel zum Territorialitätsprinzip wurde auch eine Steuervergünstigung für sog. “Foreign Derived Intangible Income“ eingeführt. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob diese “US-Version einer Patentbox“ zu einer Anwendung der deutschen Lizenzschranke (§ 4j EStG) führen könnte.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom