Heft 1 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 1 (Erscheinungstermin: 10. Januar 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Außensteuerrecht

Rasch, Stephan, Anmerkung zum BMF-Schr. v. 6.12.2018 – Wirtschaftliche Gründe für den Abschluss eines Geschäfts unter nicht “fremdüblichen Bedingungen“, ISR 2019, 1-3

Das BMF hat auf die EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt (EuGH v. 31.5.2018 – C-382/16, ECLI:EU:C:2018:366) mit einem Schreiben (BMF v. 6.12.2018 – IV B 5 - S 1341/11/10004-09 – DOK 2018/0985275) reagiert. Der Inhalt des BMF-Schr. wird abgedruckt und mit kurzen Anmerkungen zu den Konsequenzen für die Praxis ergänzt.

DBA/OECD

BFH v. 11.4.2018 - I R 5/16 / Weiss, Martin, Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus, ISR 2019, 3-5

BFH v. 30.5.2018 - I R 62/16 / Kempermann, Michael, Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – “Nichtrückkehrtage“ von Grenzgängern, ISR 2019, 5-7

Europäisches Steuerrecht

Kopec, Agnieszka / Wellmann, Paula, Kein Finale für die finalen Verluste – Berücksichtigung von definitiven Betriebsstättenverlusten nach dem EuGH-Urteil Bevola, ISR 2019, 7-16

Das EuGH-Urteil in der Rechtssache Lidl Belgium markierte einen wichtigen Meilenstein in der Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten. In diesem Judikat hat der EuGH die Grundsätze des Marks & Spencer-Urteils auf die Betriebsstätten übertragen und entschieden, dass finale Verluste einer EU-Betriebsstätte durch den Ansässigkeitsstaat des Stammhauses zu berücksichtigen sind. Die jüngste EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Bevola zeigt, dass – entgegen der weit verbreiteten Befürchtung – die Grundsätze der Lidl-Belgium-Entscheidung weiterhin gelten. Der EuGH stellt klar, dass die Nichtberücksichtigung von finalen Betriebsstättenverlusten durch den Ansässigkeitsstaat weiterhin ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellen kann. Fraglich ist allerdings, ob der EuGH seine Aussagen in den Urteilen Timac Agro und Nordea Bank zur Vergleichsbarkeitsprüfung nun vollständig revidiert hat und die Grundsätze des Bevola-Urteils auch in DBA-Freistellungsfällen anwendbar sind. Da derzeit beim BFH vier Verfahren zu finalen Betriebsstättenverlusten in DBA-Freistellungsfällen anhängig sind, ist die Hoffnung groß, dass die Praxis auf die noch offenen Fragen bald Antworten bekommt.

Härtwig, Sven, Beschluss der EU-Kommission gem. Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV als Grundlagenbescheid i.S.v. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO?, ISR 2019, 17-24

Die steuerverfahrensrechtliche Umsetzung von Rückforderungsbeschlüssen der EU-Kommission im Fall von unionsrechtswidrigen Beihilfen ist weiterhin umstritten. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, ob der Rückforderungsbeschluss ein Grundlagenbescheid i.S.v. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO ist. Die im Ergebnis zu bejahende Frage führt zu mehr Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen, insbesondere bzgl. der Vorhersehbarkeit der Bestandskraft und des Rechtswegs. Gleichwohl bleiben verschiedene Friktionen zwischen Unionsrecht und deutschem Steuerverfahrensrecht bestehen.

EuGH v. 4.10.2018 - C-416/17 / Kube, Hanno, Vertragsverletzungen der Französischen Republik durch 1. die Nichtberücksichtigung der Besteuerung einer Dividende auf Ebene der auslandsansässigen Enkelgesellschaft bei der Bemessung des Steuervorabzugs zu Lasten der weiterausschüttenden Muttergesellschaft im Inland (Ergänzung zum Accor-Urteil des EuGH von 2011) und 2. das Unterlassen einer Vorlage gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV durch den Conseil d’État, ISR 2019, 25-27

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Schamell, Judith, Beihilfenkontrolle von Verrechnungspreisen, ISR 2019, 28-32

Die juristische Aufarbeitung der Beihilfeentscheidungen der Kommission in Sachen Apple, Amazon, Fiat und Starbucks geht weiter und es kann erwartet werden, dass damit auch die Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH zum Verbot von Steuerbeihilfen weiter vorangetrieben werden.

Scheller, Peter / Dauer, Michael, Besteuerung von US-Renten in Deutschland, ISR 2019, 32-40

Es gibt eine Anzahl von US-Staatsbürgern, die nach Beendigung ihres aktiven Berufslebens ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nehmen. Dies kann familiäre oder andere private Gründe haben, im Einzelfall auch politische. Es stellt sich in diesen Fällen immer die Frage, wie Altersversorgungsbezüge aus den USA in Deutschland besteuert werden und ob eine Doppelbesteuerung droht. Dieselben Fragen stellen sich natürlich auch für Deutsche, die in ihrer aktiven Zeit Rentenansprüche gegenüber US-Altersvorsorgeeinrichtungen erworben haben. Dieser Beitrag untersucht die Besteuerung von US-Renten in Deutschland und die Auswirkungen des DBA-USA. Auf die US-Besteuerung wird nur insoweit eingegangen, als dies zum allgemeinen Verständnis notwendig ist.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom