Heft 11 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 11 (Erscheinungstermin: 10. November 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Nielsen, Lars F., Zur Anwendung von § 4i EStG bei doppelstöckigen Personengesellschaftsstrukturen im Inboundfall, ISR 2018, 377-383

Der Beitrag untersucht die Anwendung von § 4i EStG bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Vorgelagert werden dazu mögliche Sonderbetriebsvermögenskonstellationen diskutiert. Durch die Zuordnung zu den Sonderbetriebsvermögenssphären ergeben sich Spielräume bei der Auslegung der Ausnahme in § 4i Satz 2 EStG.

DBA/OECD

BFH v. 28.3.2018 - I R 42/16 / Lamprecht, Philipp / Bischof, Jonas, Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe, ISR 2018, 383-385

BFH v. 24.1.2018 - I R 49/16 / Schwenk, Charlotte / Faber, Stephan, Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit, ISR 2018, 385-387

Europäisches Steuerrecht

Köhler, Stefan, EuGH: Internationalisierung der Gewerbesteuer im Rückwärtsgang? – Folgerungen für die Hinzurechnungsbesteuerung, ISR 2018, 387-393

Der EuGH hat entschieden, dass die Gewerbesteuerbelastung von bestimmten Dividenden aus Drittstaaten nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist (EuGH v. 20.9.2018 – C-685/16 – EV, ECLI:EU:C:2018:743). Diese Entscheidung wird den deutschen Gesetzgeber voraussichtlich zum einen zu Korrekturen im Rahmen der Gewerbesteuer zwingen (u.U. Wegfall der Gewerbesteuerpflicht von “passiven“ Dividenden aus Drittstaaten) und zum anderen womöglich Einfluss auf die Erhebung der Hinzurechnungsbesteuerung in der geltenden Fassung in Bezug auf Drittstaaten sowie auf die Ausgestaltung der reformierten Hinzurechnungsbesteuerung ab 2019 nehmen. Diese möglichen Konsequenzen ergeben sich insbesondere daraus, dass der EuGH die Ansicht vertritt, dass die Standstill-Klausel, die grundsätzlich beschränkenden Alt-Regelungen ein Bestandsschutz einräumt, eng auszulegen sei und selbst dann nicht mehr zur Anwendung gelangen kann, wenn zwar grundsätzlich unveränderte alte Regelungen bestehen, diese aber im Kontext umfassend geänderter steuerlicher Rahmenbedingungen und Systeme gleichwohl einen neuen Charakter bekommen, wodurch der Bestandsschutz doch entfällt.

EuGH v. 4.7.2018 - C-28/17 / Micker, Lars, EuGH hält dänische Verlustverrechnungsbeschränkungen bei finalen Inlandsverlusten für nicht unionsrechtskonform, ISR 2018, 394-395

EuGH v. 19.9.2018 - Schlussantr. / Eisendle, David, Generalanwalt am EuGH: Konzernklausel nach § 6a GrEStG mangels Selektivität keine verbotene Beihilfe, ISR 2018, 395-399

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Ditz, Xaver / Heider, Christian, Austausch des Country-by-Country Reporting – Gemeinsame Erklärung Deutschland-USA gem. BMF v. 16.8.2018, ISR 2018, 399-403

Die USA haben das multilaterale Abkommen über den automatischen Informationsaustausch länderbezogener Berichte nicht unterzeichnet und beabsichtigen den Austausch im Wege bilateraler Verwaltungsabkommen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund haben das BMF und IRS eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie bekräftigen, das CbCR zunächst im Wege des spontanen Informationsaustauschs gem. Art. 26 Abs. 1 DBA-USA auszutauschen.

Gosch, Dietmar, Betriebsstätte und AOA, ISR 2018, 404-416

Jahrzehntelang gab es weitgehend unverändert den sog. Betriebsstättenerlaß des BMF. Orientierte man sich an diesem, hatte man im Großen und Ganzen Gewißheit bei einschlägigen Sachverhalten und Gestaltungen, nur hin und wieder gestört durch “Sperrfeuer“ seitens der Rechtsprechung, etwa bei der aufgegebenen “Lehre von der finalen Entnahme“. Diese Gewißheit ist durch die Änderungen des AOA und im Konzert damit des OECD-MA und des AStG ins Rutschen geraten. Der Beitrag geht dem im einzelnen nach, den alten wie den neuen Grundsätzen, vor allem aber der Frage, ob und inwieweit und an welchen “Stellschrauben“ der BFH seine bisherigen einschlägigen Erkenntnisse wird überprüfen müssen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom