DBA/OECD
Höppner, Dino / Melkonyan, Satenik, Zweifelsfragen bei Betriebsstätten in Zeiten der COVID-19-Pandemie – Analyse und Bewertung
des OECD-Leitfadens, ISR 2020, 181-189
In dem vorliegenden Beitrag behandeln die Autoren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
bzw. Corona-Krise auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Fokus auf Betriebsstätten.
Hierfür werden die pandemiebedingten Auswirkungen auf Ebene des nationalen Rechts
und Abkommensrechts dargestellt, um darauf aufbauenden die am 3.4.2020 veröffentlichten
Handlungsempfehlungen der OECD zu diskutieren und zu bewerten.
Europäisches Steuerrecht
Valta, Matthias, Grenzüberschreitende Leistungsfähigkeit multinationaler Unternehmen im EU-Recht, ISR 2020, 189-199
Während multinationale Unternehmen, seien es Tochtergesellschafts- oder Betriebsstättenstrukturen,
ökonomisch eine Einheit bilden, sind sie steuerrechtlich weitgehend territorial fragmentiert.
Grenzüberschreitende Gruppenbesteuerungen, insbesondere die grenzüberschreitende Verlustverrechnung
und somit die grenzüberschreitende Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit gibt es
grundsätzlich nicht. Von besonderer Bedeutung ist daher die Rechtsprechung des EuGH
in Folge der Marks & Spencer-Entscheidung, die eine Pflicht zur Berücksichtigung finaler
ausländischer Verluste bei den Muttergesellschaften und Stammhäusern postuliert. Die
dogmatische Herleitung bleibt jedoch unklar, die Entscheidung Bevola und Jens W. Trock
nannte hierzu jüngst so bemerkenswert wie schlicht das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Eine Analyse der Rechtsprechung zeigt, dass es in vielen Entscheidungen lediglich
um die diskriminierungsfreie Erstreckung nationaler Leistungsfähigkeitskonzepte geht.
Die Rechtsprechungslinien Schumacker sowie Marks & Spencer stechen jedoch heraus,
da sie über die Gleichbehandlung hinaus die Handlungen fremder Hoheitsträger zurechnen
und Verantwortlichkeiten festlegen. Diese lassen sich aber auch nicht aus Art. 20
GrCh erklären, der hier neben den Grundfreiheiten keinen Mehrwert bietet. Der EuGH
verfolgt letztlich einen freiheitsrechtlichen Ansatz, aus dem als solchem aber auch
keine Verantwortungszuweisung abgeleitet werden kann. Somit lässt sich die EuGH-Rechtsprechung
als Ersatzrichtliniengebung zum Schutz einer grenzüberschreitenden Leistungsfähigkeit
verstehen. Die Beschränkung auf finale Verluste ist ein pragmatischer richterrechtlicher
Kompromiss zwischen einem einheitlichen level playing field und mitgliedstaatlicher
Souveränität.
EuGH v. 27.2.2020 - C-405/18 / Müller, Stefan, (Finale) Verluste bei Sitzverlegung – Kein Import von Verlustvorträgen im Zuzugsstaat, ISR 2020, 199-203
EuGH v. 30.1.2020 - C-156/17 / Erdem, Elias, Unionsrechtskonformität der niederländischen Regelungen zur Erstattung der auf Dividenden
einbehaltenen Steuer, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
ausgeschüttet werden, ISR 2020, 203-205
Hess. FG v. 21.8.2019 - 4 K 2079/16 / Huber, Martin, Keine unionsrechtlich begründete Steuerfreiheit nach § 11 InvStG a.F. auch für ausländische
Investmentfonds, ISR 2020, 206-208
BFH v. 25.9.2019 - I R 82/17 / Haverkamp, Lars H., Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen, ISR 2020, 208-210
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Puls, Michael / Bickenbach, Daniel / Müller, Jacqueline, ISR Global Transfer Pricing News, ISR 2020, 211-216
Im Folgenden werden aktuelle, für die grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung
relevante Informationen aus dem Bereich Verrechnungspreise aus dem letzten Quartal
2019 sowie dem ersten Quartal 2020 zusammengefasst dargestellt. Dabei werden folgende
Länder bzw. internationale Gremien betrachtet: Australien, Belgien, Brasilien, OECD,
Türkei sowie USA.