Heft 6 / 2020

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 6 (Erscheinungstermin: 10. Juni 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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DBA/OECD

Höppner, Dino / Melkonyan, Satenik, Zweifelsfragen bei Betriebsstätten in Zeiten der COVID-19-Pandemie – Analyse und Bewertung des OECD-Leitfadens, ISR 2020, 181-189

In dem vorliegenden Beitrag behandeln die Autoren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bzw. Corona-Krise auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Fokus auf Betriebsstätten. Hierfür werden die pandemiebedingten Auswirkungen auf Ebene des nationalen Rechts und Abkommensrechts dargestellt, um darauf aufbauenden die am 3.4.2020 veröffentlichten Handlungsempfehlungen der OECD zu diskutieren und zu bewerten.

Europäisches Steuerrecht

Valta, Matthias, Grenzüberschreitende Leistungsfähigkeit multinationaler Unternehmen im EU-Recht, ISR 2020, 189-199

Während multinationale Unternehmen, seien es Tochtergesellschafts- oder Betriebsstättenstrukturen, ökonomisch eine Einheit bilden, sind sie steuerrechtlich weitgehend territorial fragmentiert. Grenzüberschreitende Gruppenbesteuerungen, insbesondere die grenzüberschreitende Verlustverrechnung und somit die grenzüberschreitende Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit gibt es grundsätzlich nicht. Von besonderer Bedeutung ist daher die Rechtsprechung des EuGH in Folge der Marks & Spencer-Entscheidung, die eine Pflicht zur Berücksichtigung finaler ausländischer Verluste bei den Muttergesellschaften und Stammhäusern postuliert. Die dogmatische Herleitung bleibt jedoch unklar, die Entscheidung Bevola und Jens W. Trock nannte hierzu jüngst so bemerkenswert wie schlicht das Leistungsfähigkeitsprinzip. Eine Analyse der Rechtsprechung zeigt, dass es in vielen Entscheidungen lediglich um die diskriminierungsfreie Erstreckung nationaler Leistungsfähigkeitskonzepte geht. Die Rechtsprechungslinien Schumacker sowie Marks & Spencer stechen jedoch heraus, da sie über die Gleichbehandlung hinaus die Handlungen fremder Hoheitsträger zurechnen und Verantwortlichkeiten festlegen. Diese lassen sich aber auch nicht aus Art. 20 GrCh erklären, der hier neben den Grundfreiheiten keinen Mehrwert bietet. Der EuGH verfolgt letztlich einen freiheitsrechtlichen Ansatz, aus dem als solchem aber auch keine Verantwortungszuweisung abgeleitet werden kann. Somit lässt sich die EuGH-Rechtsprechung als Ersatzrichtliniengebung zum Schutz einer grenzüberschreitenden Leistungsfähigkeit verstehen. Die Beschränkung auf finale Verluste ist ein pragmatischer richterrechtlicher Kompromiss zwischen einem einheitlichen level playing field und mitgliedstaatlicher Souveränität.

EuGH v. 27.2.2020 - C-405/18 / Müller, Stefan, (Finale) Verluste bei Sitzverlegung – Kein Import von Verlustvorträgen im Zuzugsstaat, ISR 2020, 199-203

EuGH v. 30.1.2020 - C-156/17 / Erdem, Elias, Unionsrechtskonformität der niederländischen Regelungen zur Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden, ISR 2020, 203-205

Hess. FG v. 21.8.2019 - 4 K 2079/16 / Huber, Martin, Keine unionsrechtlich begründete Steuerfreiheit nach § 11 InvStG a.F. auch für ausländische Investmentfonds, ISR 2020, 206-208

BFH v. 25.9.2019 - I R 82/17 / Haverkamp, Lars H., Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen, ISR 2020, 208-210

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Puls, Michael / Bickenbach, Daniel / Müller, Jacqueline, ISR Global Transfer Pricing News, ISR 2020, 211-216

Im Folgenden werden aktuelle, für die grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung relevante Informationen aus dem Bereich Verrechnungspreise aus dem letzten Quartal 2019 sowie dem ersten Quartal 2020 zusammengefasst dargestellt. Dabei werden folgende Länder bzw. internationale Gremien betrachtet: Australien, Belgien, Brasilien, OECD, Türkei sowie USA.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom