Heft 3 / 2020

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 3 (Erscheinungstermin: 10. März 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Schwenke, Michael, Anmerkung zum BFH-Urt. v. 19.6.2019 – I R 32/17, ISR 2020, 77-78

Der I. Senat des BFH hat sich in einem weiteren Urteil (BFH v. 19.6.2019 – I R 32/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.190619.IR32.17.0) zur sog. Sperrwirkung erstmals mit dem Fall einer variablen Verzinsung beschäftigt. Das Urteil enthält für die Praxis wichtige Hinweise, wie in einem solchen Fall der Fremdvergleich vorzunehmen sein könnte.

Gläser, Sven Christian / Zöller, Daniel, Fragen zur neuen BFH-Rechtsprechung zum Rückhalt im Konzern und zu unbesichert im Konzern begebenen Darlehen, ISR 2020, 78-84

Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH konnte es aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern fremdvergleichsgerecht i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (vgl. BFH v. 24.6.2015 – I R 29/14, BStBl. II 2016, 258 = FR 2016, 481, unter Bezugnahme auf BFH v. 29.10.1997 – I R 24/97, BStBl. II 1998, 573 = FR 1998, 482). Mit Urteilen vom 27.2.2019 und vom 19.6.2019 hat der BFH seine Rechtsauffassung geändert. Er geht nunmehr davon aus, dass der Konzernrückhalt der gewinnmindernden Ausbuchung der Darlehensforderung nicht entgegensteht. Der Topos des sog. Konzernrückhalts bringe – ohne Hinzutreten einer rechtlichen Verpflichtung, für die Rückzahlung des Darlehens einzustehen – lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Unternehmensverflechtung und die Üblichkeit zum Ausdruck, innerhalb eines Konzerns Kreditansprüche nicht wie unter Fremden abzusichern (vgl. BFH v. 27.2.2019 – I R 73/16, ISR 2019, 245 [Junkers] = FR 2019, 526; BFH v. 27.2.2019 – I R 51/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.270219.IR51.17.0, ISR 2019, 389 [Koehler/Scholz]; BFH v. 27.2.2019 – I R 81/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.270219.IR81.17.0, ISR 2019, 391 [Koehler/Scholz] sowie BFH v. 19.6.2019 – I R 32/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.190619.IR32.17.0). Die neue Rechtsprechung des BFH wirft Fragen auf zu dem systematischen Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG und § 3c Abs. 2 Satz 2 ff. EStG sowie zu dessen unionsrechtlicher Einordnung. Deren Untersuchung ist Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.

Schiefer, Florian, Die geplante Neukonzeption der Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG durch das ATADUmsG, ISR 2020, 84-90

Mit dem Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes vom 10.12.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Reformvorschlag für eine Neufassung nahezu sämtlicher Regelungsbereiche des AStG vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, insbesondere die durch die ATAD vorgegebenen und verpflichtend umzusetzenden Mindeststandards in nationales Recht zu transformieren. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf jedoch auch Änderungsvorschläge, die nicht auf eine Umsetzungspflicht der ATAD zurückzuführen sind. So soll u.a. die Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG grundlegend neu gefasst und insbesondere im Hinblick auf die Stundungsmöglichkeit in EU-/EWR-Wegzugsfällen deutlich verschärft werden. Der vorliegende Beitrag soll einen kritischen Überblick über die beabsichtigte Neukonzeption geben.

BFH v. 19.6.2019 - I R 32/17 / Schlücke, Katharina, Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften, ISR 2020, 90-94

Europäisches Steuerrecht

EuGH v. 13.11.2019 - C-641/17 / Oppel, Florian, Kapitalverkehrsfreiheit steht abgeltender Wirkung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Pensionsfonds entgegen, ISR 2020, 94-97

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Drüen, Klaus-Dieter, Ein neuer Missbrauchsbegriff im deutschen Internationalen Steuerrecht?, ISR 2020, 98-108

Angesichts der verstärkten Einführung von Missbrauchsvorschriften zeichnet der Beitrag die aktuellen Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene nach. Natürliche Folge der Missbrauchsbekämpfung auf verschiedenen Regelungsebenen ist ein Nebeneinander von unterschiedlichen juristischen Missbrauchsbegriffen. “Missbrauchsverwirrung“ lässt sich mit konsequenter Abschichtung verschiedener Ebenen und Funktionen von Missbrauchsregelungen im Steuerrecht begegnen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom