Heft 2 / 2020

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 2 (Erscheinungstermin: 10. Februar 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Außensteuerrecht

BFH v. 22.5.2019 - I R 11/19 (I R 80/14) / Müller, Stefan, Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall, ISR 2020, 41-45

DBA/OECD

Reichl, Alexander / Wiedmann, Benedikt, Rechtstypenvergleich zur Steuersubjektqualifikation ausländischer Rechtsgebilde unter besonderer Berücksichtigung der US-amerikanischen Ein-Personen-LLC, ISR 2020, 45-53

Sowohl für den Fall, dass ein Steuerinländer eine Beteiligung an einem ausländischen Rechtsgebilde hält (Outbound-Fall), als auch wenn ein solches inländische Einkünfte erzielt (Inbound-Fall), ist zu prüfen, ob die ausländische Gesellschaft für deutsche steuerliche Zwecke als Körperschaft oder Personengesellschaft einzuordnen ist; mithin also ein eigenes Steuersubjekt darstellt oder steuerlich transparent ist. Hierzu sind die von der Rechtsprechung im Rahmen des Rechtstypenvergleichs entwickelten und von der Finanzverwaltung übernommenen Kriterien heranzuziehen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die neuere Rechtsprechung zum Rechtstypenvergleich und widmet sich den Besonderheiten der zu prüfenden Kriterien für den Fall einer US-amerikanischen LLC mit lediglich einem Gesellschafter (Ein-Personen-LLC).

BMF v. 13.11.2019 - IV C 5 - S 2300/19/10009:003 / Leyva (geb. Danz), Daniela, Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG; Anwendung von DBA; Urteil des BFH v. 28.3.2018 – I R 42/16, ISR 2020, 53-56

Europäisches Steuerrecht

Flüchter, Karsten, Das “EU-Doppelbesteuerungs-Streitbeilegungsgesetz“ ist in Kraft, ISR 2020, 56-64

Das deutsche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU ist abgeschlossen. Im Dezember 2019 wurde das neue “EU-Doppelbesteuerungs-Streitbeilegungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2019, 2103), es ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Dieser Beitrag stellt, nach kurzen Hinweisen zu Hintergrund (also zur Richtlinie) und Gesetzgebungsverfahren, die Grundzüge des jetzt zur Verfügung stehenden neuen Verfahrens dar, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Umsetzungsgesetzes, die über ein bloßes Abschreiben der Richtlinie hinausgehen. Der Artikel schließt mit Überlegungen, die vor dem Stellen der ersten Anträge (“Streitbeilegungsbeschwerden“) anstehen.

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Haverkamp, Lars H., Joint Audit: Überlegungen zur Rechtslage und Ausblick in die Zukunft, ISR 2020, 64-72

Joint-Audit-Verfahren erfreuen sich international wie national einer zunehmenden Beliebtheit. Viele sehen in dem Verfahren ein Mittel zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und von Rechtsstreitigkeiten gleichermaßen. Zuletzt hat die OECD aber auch angemerkt, dass klare Rechtsgrundlagen für die Initiierung und Durchführung eines Joint Audits fehlen. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit das deutsche Recht hinreichende Gesetzesgrundlagen für ein Joint-Audit-Verfahren bietet und welche Parameter bei der Ausarbeitung einer einheitlichen Rechtsgrundlage berücksichtigt werden müssten.

Başaran Yavaşlar, Funda, Neue Digitale Service-Steuer in der Türkei, ISR 2020, 72-76

Digitalunternehmen oder Unternehmen mit digitalen Services müssen jetzt mit der Digitalen Service-Steuer (DSSt), die eine neue direkte Steuer auf Einnahmen ist, in der Türkei rechnen. Am 5.12.2019 wurde das Gesetz über die Digitale Service-Steuer mit Inkrafttreten ab 1.3.2020 vom türkischen Parlament angenommen und im Amtsblatt verkündet. Multinational operierende Unternehmen (MNU) mit einem weltweit monatlichen Bruttoertrag von mehr als 750 Mio. € oder einem monatlichen Bruttoertrag von mehr als 20 Mio. ? (Türkische Lira) in der Türkei unterliegen der DSSt. Daher lässt sich die DSSt als eine Reaktion des Gesetzgebers auf Strategien von MNU mit digitalen Services in der Türkei zur Steuervermeidung bzw. -umgehung bis zur Findung einer gerechten internationalen Lösung auf OECD-Ebene annehmen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom