Heft 12 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der ISR (Heft 12, Erscheinungstermin: 10. Dezember 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

  • Czakert, Ernst, Aktuelle Entwicklungen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs, ISR 2013, 409-411
    Der automatische Informationsaustausch hat im Laufe des letzten Jahres einen ungeheuren Bedeutungszuwachs erlangt. Die Entwicklung von FATCA, das Aufgreifen dieser Entwicklung durch die G5-Staaten, die Entwicklung eines weltweit anzuwendenden Standards für den automatischen Informationsaustausch durch die OECD und der Vorschlag der Kommission der Europäischen Union zur Revision der Amtshilferichtlinie laufen alle in die gleiche Richtung. Die weltweite Einführung eines automatischen steuerlichen Informationsaustauschs, der auf den gleichen rechtlichen Regeln und den gleichen technischen Spezifikationen beruht, ist nur noch eine Frage der Zeit. Die politische Vorgabe zur Einführung eines einheitlichen Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten wurde von den G20-Staaten gegeben. Der Aufsatz erläutert diese Entwicklung und gibt einen Ausblick auf die kommenden Regelungen.
    The resent developments in the area of automatic exchange of information in tax questions are tremendous. The US Foreign Account Tax Compliance Act and the the adoption of it from the greatest five EU Member States are also part of this development as the creation of the Standard for Automatic Exchange of Information in Tax Questions from the OECD and the proposal of the Commission of the EU to revise the Mutual Assistance Directive. The following report provides a short overview about these developments.

DBA/OECD

  • BFH v. 26.6.2013 - I R 48/12, Abkommensberechtigung und Schachtelprivilegierung einer US-amerikanischen “S-Corporation“ nach Maßgabe des DBA-USA 1989/2008, ISR 2013, 412-415
  • BFH v. 12.6.2013 - I R 47/12, Abkommensrechtliche Zuordnung notwendigen Sonderbetriebsvermögens in sog. Dreieckssachverhalt, ISR 2013, 415-418
  • BFH v. 12.6.2013 - I R 109/10, I R 110/10, I R 111/10, Die unentgeltliche Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie kann bei Zwischenschaltung einer spanischen Immobilienkapitalgesellschaft zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen bei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern führen, ISR 2013, 418-420

Europäisches Steuerrecht

  • BFH v. 6.8.2013 - VIII R 39/12, Erneut Vorlage an den EuGH wegen europarechtlicher Zweifel bei der Besteuerung von Erträgen aus “schwarzen“ Fonds, ISR 2013, 420-423
  • EuGH v. 22.10.2013 - Rs. C-276/12, Das Unionsrecht gewährt Steuerpflichtigen weder Informationsrechte noch andere Mitwirkungsrechte im Rahmen zwischenstaatlicher, behördlicher Amtshilfeersuchen, ISR 2013, 423-425
  • EuGH v. 7.11.2013 - Rs. C-322/11, Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung französischer Immobilien wegen rechtlicher Finalität unionsrechtlich nicht geboten, ISR 2013, 425-428
  • EuGH v. 24.10.2013 - Rs. C-80/12, Reichweite der Niederlassungsfreiheit bei einem durch Drittstaatsgesellschaft beherrschten Konzern im Rahmen des britischen “group relief“, ISR 2013, 428-430

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

  • Rasch, Stephan, Jahresendanpassungen: Möglichkeiten und Grenzen für “year end adjustments“ in Verrechnungspreissystemen, ISR 2013, 431-439
    Die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise in Deutschland sind nunmehr seit 10 Jahren in Kraft. Der Steuerpflichtige ist dabei gehalten, aufzuzeigen, welche Sachverhalte er im Zusammenhang mit seinen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen verwirklicht und ob und inwieweit er dabei den Fremdvergleichsgrundsatz beachtet hat. Im Einklang mit den Verwaltungsgrundsätzen Verfahren und den OECD-Leitlinien 2010 wird bei “Routineunternehmen“ das Verrechnungspreissystem so eingerichtet, dass diese Unternehmen einen angemessenen und gleichzeitig stabilen Gewinn erzielen. Häufig wird dazu auf der Basis der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM) ein fremdvergleichskonformes Ergebnis festgelegt, das mit Hilfe von Ausgleichszahlungen am Jahresende oder unterjährig erzielt wird. Dies ist für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, weil es ein stabiles Verrechnungspreissystem bedeutet und den Dokumentationsaufwand zumindest eingrenzt. Allerdings hinterfragt die Finanzverwaltung kritisch, ob diese Systeme aufgrund der nachträglichen Jahresendanpassung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sind.
    The statutory documentation requirements for transfer prices are in effect for ten years now. The taxpayer is obliged to show which transactions are performed in relation with related entities and whether and inhowfar the arm’s length principle is observed in determining appropriate transfer prices. In line with the German administrative principles on transfer pricing documentation and the OECD Guidelines 2010 the transfer pricing system for so-called “routine entities" is structured to ensure a low, but stable and appropriate profit for these routine entities. Often, the arm’s length profit is determined based on the transactional net margin method which in addition requires year end adjustment payments. This is advantageous for the taxpayer considering that this is a rather smooth transfer pricing system and that the efforts in documenting this approach are reduced. However, the tax authorities involved challenge whether such kind of system involving year-end adjustments is compliant with the arm’s length principle.
  • Heggmair, Maik / Reinfeld, Till / Riedl, Andreas, OECD White Paper und Memorandum: Mögliche Auswirkungen für die Verrechnungspreisdokumentation in der Unternehmenspraxis, ISR 2013, 439-444
    Die OECD hat im Rahmen ihres Aktionsplans gegen Base Erosion and Profit Shifting (“BEPS“) zum Thema Verrechnungspreisdokumentation im Juli 2013 ein White Paper und im Oktober 2013 ein Memorandum zum sog. Country-by-Country-Reporting veröffentlicht. Die Autoren untersuchen im nachfolgenden Beitrag die Auswirkungen des BEPS-Aktionsplans und der aktuellen Entwicklungen auf Ebene der OECD für die Dokumentationspraxis von Unternehmen in Deutschland. Hierbei gehen sie auf mögliche Vereinfachungen durch einen einheitlichen Dokumentationsansatz, aber auch auf den steigenden Aufwand durch den erhöhten Informationsbedarf der Finanzbehörden und eine implizit mögliche Abkehr von der transaktionsbezogenen Fremdvergleichsanalyse ein. Dabei zeigt sich, dass sich für die Steuerpflichtigen hinsichtlich der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation in Zukunft einiges ändern könnte, da die Finanzverwaltungen hoffen, durch erweiterte Informationsanforderungen Risiken bei der internationalen Gewinnaufteilung und -besteuerung in Zukunft besser erkennen zu können.
    Within its Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting (“BEPS") the OECD has published a White Paper in July 2013 and a Memorandum in October 2013 with regard to transfer pricing documentation. The authors analyze within the following article the consequences of the BEPS action plan and the current developments on OECD level for the practice of documentation for companies based in Germany. The simplifications due to a coordinated documentation approach, but also rising compliance efforts because of increased information demands from the fiscal authorities and a potential abandonment of the transaction based arm’s length analysis are analyzed in detail. Overall it could be summarized that tax payers will have to expect changes with regard to the transfer pricing documentation regulations since the fiscal authorities hope to identify possible risks of profit shifting with expanded information requirements.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 04.12.2013 10:35